TÄTIGKEITSBERICHT
Gemäß Satzung (§ 10,2.f) erstellt der Vorstand einen jährlichen Tätigkeitsbericht, den die Mitgliederversammlung entgegennimmt (§ 7,5).
Der Tätigkeitsbericht wird auf der Mitgliederversammlung durch den Citymanager vorgestellt. Er gibt Auskunft über das zurückliegende Geschäftsjahr und enthält Informationen zur allgemeinen Wirtschaftslage, zur Mitgliederentwicklung und zum Jahresabschluss. Darüber hinaus wird noch gesondert auf die vergangenen Veranstaltungen eingegangen und auf interessante Projekte sowie generelle Entwicklungen in der Innenstadt hingewiesen.
